Anfrage
RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietbedingungen für Fotobox-Dienstleistungen der Firma Photoboother, Wittener Straße 233, 42279 Wuppertal.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen

Photoboother
Wittener Straße 233
42279 Wuppertal
Telefon: 0177 342 90 53
E-Mail: info@photoboother.de
– nachfolgend „Anbieter“ oder „Photoboother“ genannt –

und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Mieter“), der die Dienste des Anbieters in Anspruch nimmt.

(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, sofern nicht in einzelnen Klauseln ausdrücklich differenziert wird.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Photoboother stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Fassung. Sie sind jederzeit unter https://photoboother.de/agb/ abrufbar.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Fotobox-Dienstleistungen auf der Website von Photoboother stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.

(2) Der Vertragsschluss erfolgt in folgenden Schritten:

(a) Anfrage

Der Auftraggeber stellt eine Anfrage über das Kontaktformular auf der Website, per E-Mail, telefonisch oder über sonstige Kommunikationskanäle. Diese Anfrage stellt noch kein verbindliches Angebot dar.

(b) Angebot

Auf Grundlage der Anfrage erstellt Photoboother ein individuelles, schriftliches Angebot. Dieses Angebot ist in der Regel 14 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.

(c) Bestätigung

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot schriftlich (auch per E-Mail) annimmt und Photoboother diese Annahme bestätigt (Auftragsbestätigung). Die Auftragsbestätigung wird in der Regel per E-Mail versendet.

(3) Photoboother behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn der gewünschte Termin nicht verfügbar ist oder die technischen Voraussetzungen am Veranstaltungsort nicht erfüllt werden können.

(4) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Photoboother.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem individuellen Angebot. Grundlegende Bestandteile der Leistung umfassen in der Regel:

(2) Zusätzliche Leistungen (z. B. Druck-Flatrate, individuelles Branding, Props & Accessoires, LED-Beleuchtung, Gästebuch oder Sonderwunsch-Layouts) sind gesondert zu vereinbaren und werden im Angebot aufgeführt.

(3) Die Mietdauer umfasst ausschließlich die im Angebot festgelegte Nutzungsdauer. Auf- und Abbauzeiten zählen nicht zur Mietdauer. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nach vorheriger Absprache und gegen Aufpreis möglich.

(4) Photoboother ist berechtigt, die vertraglich geschuldete Leistung durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt bei Photoboother.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. auf der Website von Photoboother angegebenen Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.

(2) Die Preisangaben verstehen sich wie folgt:

Privatkunden (B2C): Alle genannten Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 % USt.).

Geschäftskunden (B2B): Alle genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in jeweils geltender Höhe.

(3) Etwaige zusätzliche Kosten (z. B. für Anfahrt außerhalb des regulären Einzugsgebiets, Sonderwunsch-Branding oder Verlängerung der Mietdauer) werden im Angebot transparent ausgewiesen.

(4) Die Zahlung erfolgt in zwei Schritten:

(a) Anzahlung

Nach Bestätigung der Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtsumme fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Erst mit Eingang der Anzahlung gilt der Termin als verbindlich reserviert.

(b) Restzahlung

Der Restbetrag in Höhe von 50 % der Gesamtsumme ist spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin zu begleichen.

(5) Bei Zahlungsverzug ist Photoboother berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Darüber hinaus behält sich Photoboother das Recht vor, bei ausbleibender Zahlung die Leistung zurückzuhalten.

(6) Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 5 Stornierung und Rücktritt

(1) Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin zu stornieren. Die Stornierung bedarf der Schriftform (auch per E-Mail an info@photoboother.de).

(2) Bei Stornierung durch den Auftraggeber fallen folgende Stornierungsgebühren an:

Bis 60 Tage vor dem Event: Kostenfreie Stornierung. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.

30 bis 60 Tage vor dem Event: Es werden 50 % der vereinbarten Gesamtmietsumme als Stornierungsgebühr fällig.

Weniger als 30 Tage vor dem Event: Es werden 100 % der vereinbarten Gesamtmietsumme als Stornierungsgebühr fällig.

(3) Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Zugang der schriftlichen Stornierungserklärung bei Photoboother.

(4) Dem Auftraggeber steht es frei, nachzuweisen, dass Photoboother ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall wird nur der nachgewiesene geringere Schaden berechnet.

(5) Photoboother ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Anzahlung gemäß § 4 nicht fristgerecht eingeht oder wenn sich herausstellt, dass die technischen Voraussetzungen am Veranstaltungsort nicht erfüllt werden können. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen abzüglich entstandener Aufwendungen erstattet.

(6) Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist nach Absprache und Verfügbarkeit möglich. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an, sofern die Umbuchung spätestens 30 Tage vor dem ursprünglichen Termin mitgeteilt wird.

§ 6 Aufstellort und technische Voraussetzungen

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, am Veranstaltungsort die folgenden technischen Voraussetzungen für den ordnungsgemäßen Betrieb der Fotobox sicherzustellen:

(2) Der Auftraggeber informiert Photoboother vor Vertragsschluss über die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere über etwaige Besonderheiten (z. B. enge Treppen, fehlende Aufzüge, Outdoor-Veranstaltung).

(3) Sind die technischen Voraussetzungen am Veranstaltungsort nicht erfüllt und kann die Fotobox infolgedessen nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden, entbindet dies den Auftraggeber nicht von der Zahlungspflicht. Photoboother wird in diesem Fall bemüht sein, eine alternative Lösung anzubieten.

(4) Schäden an der Veranstaltungslocation, die durch den ordnungsgemäßen Auf- und Abbau der Fotobox entstehen (z. B. leichte Spuren auf dem Boden), gehen nicht zu Lasten von Photoboother, sofern der Auftraggeber den Aufstellort genehmigt hat.

§ 7 Auf- und Abbau

(1) Aufbau, Einrichtung, Kalibrierung und Abbau der Fotobox erfolgen ausschließlich durch geschultes Personal von Photoboother oder durch von Photoboother beauftragte Dritte.

(2) In der Regel benötigt Photoboother für den Aufbau 30 bis 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn. Der Abbau erfolgt im Anschluss an die vereinbarte Mietdauer und dauert in der Regel 15 bis 30 Minuten.

(3) Der Auftraggeber gewährleistet, dass das Personal von Photoboother zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zum Aufstellort hat und der Aufbau ungehindert durchgeführt werden kann.

(4) Sofern der Auf- oder Abbau aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verzögert oder verhindert wird (z. B. verspäteter Zugang, fehlende Stromversorgung), gehen daraus resultierende Mehrkosten oder Einschränkungen der Mietdauer zu Lasten des Auftraggebers.

(5) Ein eigenmächtiges Umstellen, Verändern oder Manipulieren der Fotobox-Anlage durch den Auftraggeber oder dessen Gäste ist nicht gestattet.

§ 8 Haftung

(1) Photoboother haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Photoboother, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet Photoboother nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Haftung für Bilddaten: Photoboother übernimmt keine Haftung für den Verlust von Bilddaten nach Bereitstellung der digitalen Galerie oder nach Download durch die Gäste. Es wird empfohlen, die Bilder zeitnah zu sichern.

(4) Schäden durch Gäste des Auftraggebers: Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch seine Gäste oder sonstige Dritte an der Fotobox-Ausstattung verursacht werden. Dies umfasst insbesondere Beschädigungen durch unsachgemäße Bedienung, Verschmutzung, Diebstahl oder mutwillige Zerstörung. Photoboother wird den Schaden dokumentieren und dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(6) Eine darüber hinausgehende Haftung von Photoboother ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

§ 9 Bildrechte und Datenschutz

(1) Bildrechte der Gäste: Mit der Nutzung der Fotobox erklären sich die Gäste damit einverstanden, dass Fotos und/oder Videos von ihnen angefertigt werden. Die Gäste werden vor Ort durch geeignete Hinweise (z. B. Aushang oder Hinweis auf dem Startbildschirm der Fotobox) auf die Fotoaufnahmen hingewiesen.

(2) Nutzung durch Photoboother: Photoboother verwendet die aufgenommenen Fotos und Videos nicht zu kommerziellen Zwecken (z. B. Werbung, Social Media, Referenzen), es sei denn, der Auftraggeber hat hierzu ausdrücklich seine schriftliche Einwilligung erteilt.

(3) Nutzung durch den Auftraggeber: Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den während der Veranstaltung aufgenommenen Fotos und Videos für private bzw. unternehmensinterne Zwecke.

(4) Datenschutz (DSGVO): Photoboother verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Datenverarbeitung beschränkt sich auf das zur Vertragsabwicklung und Leistungserbringung erforderliche Maß.

(5) Sofern im Rahmen der Fotobox-Nutzung personenbezogene Daten verarbeitet werden (z. B. E-Mail-Adressen für den digitalen Bildversand), erfolgt dies auf Grundlage der berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) bzw. der Einwilligung der betroffenen Personen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

(6) Die aufgenommenen Bilddaten werden für einen Zeitraum von maximal 30 Tagen nach der Veranstaltung auf den Servern von Photoboother gespeichert und anschließend gelöscht, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

(7) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 10 Gewährleistung

(1) Photoboother gewährleistet den ordnungsgemäßen technischen Zustand der Fotobox-Ausstattung zum Zeitpunkt der Bereitstellung. Alle Geräte werden vor jedem Einsatz geprüft und gewartet.

(2) Technische Störungen: Sollte es während der Veranstaltung zu einer technischen Störung kommen, wird das Personal von Photoboother umgehend die Behebung der Störung veranlassen. Ist eine Reparatur vor Ort nicht möglich, wird Photoboother nach Möglichkeit ein Ersatzgerät bereitstellen.

(3) Service-Hotline: Während der vereinbarten Mietdauer steht dem Auftraggeber und dem Betreuungspersonal eine Service-Hotline zur Verfügung, über die technische Unterstützung angefordert werden kann. Die Telefonnummer wird im Rahmen der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

(4) Kann die Fotobox aufgrund eines von Photoboother zu vertretenden technischen Defekts nicht oder nur erheblich eingeschränkt betrieben werden und kann kein Ersatz gestellt werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine angemessene Minderung der Mietsumme, höchstens jedoch anteilig für den Zeitraum des Ausfalls.

(5) Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen entgangener Unterhaltung oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Photoboother.

§ 11 Höhere Gewalt

(1) Keine der Vertragsparteien haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist.

(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere:

(3) Im Falle höherer Gewalt werden die betroffenen vertraglichen Pflichten für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung ausgesetzt. Beide Parteien werden sich bemühen, die Auswirkungen der höheren Gewalt so gering wie möglich zu halten und einen Ersatztermin zu vereinbaren.

(4) Dauert der Zustand höherer Gewalt länger als 30 Tage an, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand: Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Wuppertal. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Die elektronische Form (E-Mail) genügt der Schriftform.

(5) Abtretung: Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Photoboother an Dritte abzutreten.

(6) Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Photoboother ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Anbieter: Photoboother – [Geschäftsführer eintragen] – Wittener Straße 233 – 42279 Wuppertal

Stand: Februar 2026